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Planungsgemeinschaft Ost

Die Planungsgemeinschaft Ost (PGO) wurde 1978 zur Vorbereitung und Koordinierung raumrelevanter Aktivitäten der Länder Wien, Niederösterreich und Burgenland gegründet. Die dazu getroffene Vereinbarung gemäß Artikel 15a des B-VG legt Folgendes fest:

  • Ausarbeitung gemeinsamer Raumordnungsziele sowie fachliche und zeitliche Koordinierung raumwirksamer Planungen, die die Interessen der beteiligten Länder berühren
  • Vertretung gemeinsamer Interessen auf dem Gebiet der Raumordnung gegenüber Dritten
  • gemeinsame Durchführung von Forschungsvorhaben, die für die Raumordnung in den drei Ländern von Bedeutung sind


Im Fokus der Zusammenarbeit im Rahmen der Planungsgemeinschaft Ost stehen die Themenbereiche Raumordnung und damit verbundene andere raumwirksame Planungen zu Verkehr/Mobilität, Wirtschaft, Grünräume oder Energie und Klimaschutz. Diese stellen wichtige Handlungsfelder für eine erfolgreiche Gestaltung der zukünftigen Entwicklung in der Ostregion dar.

Die PGO gilt als Dach für die Verwaltungsvertretungen der Länder Wien, NÖ und Burgenland im Bereich der Raumordnung. Die Vermittlung der im Rahmen der PGO gemeinsam erarbeiteten strategischen Konzepte und die Umsetzung von konkreten Projekten mit den NÖ. Umlandgemeinden und den Wiener Bezirken erfolgt mit Unterstützung des Stadt-Umland-Managements.

Die PGO hat keine Rechtspersönlichkeit (keine Gesellschaft, kein Verein), sondern ist eine aus den Ländern Burgenland, Niederösterreich und Wien gebildete Organisation. Ihre VertreterInnen sind einerseits öffentlich Bedienstete aus den Ämtern der drei Landesregierungen und andererseits PolitikerInnen der drei Länder. Jede Veränderung im öffentlichen Dienst oder jeder Personenwechsel auf politischer Ebene (Landeshauptmann, Regierungsmitglied) gilt auch für die Mitgliedschaft in der PGO, wodurch stets die  "politische Aktualität" gegeben ist.

 

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