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Organisation

Zur Durchführung der Aufgaben der PGO wurden die Geschäftsstelle, das Koordinierungsorgan und das Beschlussorgan eingerichtet. Die Tätigkeiten dieser Organe der PGO sind durch eine Geschäftsordnung geregelt.

Die Geschäftsstelle besteht aus den LeiterInnen der Raumplanungsabteilungen der drei Länder Burgenland, Niederösterreich und Wien sowie den MitarbeiterInnen im Büro der Geschäftsstelle.

Die Aufgabe der Geschäftsstelle ist es, die an sie vorwiegend aus den Verwaltungsbereichen herangetragenen Anliegen bzw. Aufgaben, aber auch eigene Projektideen in ein entsprechendes Arbeitsprogramm umzusetzen und die Ergebnisse dieser Arbeiten mit Beschlussempfehlungen in Berichtsform für das Koordinierungsorgan und für das Beschlussorgan aufzubereiten (jährlicher Tätigkeitsbericht).

Koordinierungsorgan

Das Koordinierungsorgan wird von den Landesamtsdirektoren der drei Länder gebildet. Ihm obliegt es, die Berichte und Arbeiten der Geschäftsstelle abzustimmen, offene Fragen zu klären und die Beschlussempfehlungen an die PolitikerInnen (Beschlussorgan) vorzubereiten. Besonders wichtig ist diese Position bei ressortübergreifenden Aufgaben.

Beschlussorgan

Das Beschlussorgan der PGO setzt sich aus den Landeshauptleuten sowie den politischen PlanungsreferentInnen und FinanzreferentInnen der Länder Burgenland, Niederösterreich und Wien zusammen. Nach Bedarf können noch weitere sachlich zuständige Regierungsmitglieder beigezogen werden. Es werden Beschlüsse über die von der PGO geleisteten Arbeiten gefasst, die für die weitere Entwicklung der Länderregion Ost, aber auch für gemeinsame Projekte impulsgebend sein sollen.

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