(1) Österreichisches Institut für Raumplanung (ÖIR)
Erläuterungsbericht:
Federführung:
Dipl.-Ing. H. Schacht
Mitarbeiter:
F. Schanda
Dipl.-Ing. B. Stöhr
H. Schopfleuthner
Dr. V. Fleischhacker
A. Jessl
Dipl.-Ing. Th. Quendler
Dkfm. H. Petzmann
H. E. Riedl
Ökologische Besonderheiten der Donauauen-Folgerungen:
Dipl.-Ing. H. Margl (als Konsulent)
Ausweisung tierökologisch wertvoller Lebensräume:
Dr. B. Herzig-Straschil und
Doz. Dr. H. Winkler (als Konsulenten der ÖIR)
(2) Zivilingenieurbüro Dipl.-Ing. H. Zottl, Dipl.-Ing H. Erber
Wasserbautechnische Bearbeitung
Dederführung: Dipl.-Ing. H. Zottl
Mitarbeit: Ing. G. Massinger
Publikation 11/1985
Inhalt
Abschnitt 1 - Zusammenfassung
Abschnitt 2 - Erläuterungsbericht
Abschnitt 3 - Wasserbautechnische Bearbeitung
Abschnitt 4 - Die ökologischen Besonderheiten der Donanauen im Wiener Becken – Folgerungen
Abschnitt 5 - Ausweisung tierökologisch wertvoller Lebensräume
Vorwort
Der Landschaftsrahmenplan enthält umfassende Untersuchungen der naturräumlichen Gegebenheiten im Donauraum Wien-Hainburg, auf deren Grundlage Empfehlungen zur Erhaltung und zum Schutz der Augebiete (Natur- und Landschaftsschutz), für die Gestaltung des Raumes als bedeutendes Erholungsgebiet und zur Sicherung des Naturraumes durch bestmögliche Einbindung von Flächennutzungen sowie von geplanten wasserbaulichen Maßnahmen erarbeitet wurden. Aufgrund ihrer Größe, Geschlossenheit und Ursprünglichkeit (hoher ökologischer Wert) sind die Donauauen nationalparkwürdig.
Mit dem Raumordnungsgutachten über nationalparkwürdige Gebiete in der Länderregion Ost hat die Planungsgemeinschaft Ost ein Konzept für einen „Nationalpark Ost“ entwickelt, das die Donau-March-Thaya-Auen und den Raum Neusiedler See – Seewinkel als Kern- und Randzonen eines Nationalparkes ausweist.
Durch das geplante Donaukraftwerk Hainburg ergeben sich nach derzeitigem Wissensstand schwerwiegende Beeinträchtigungen auf das Ökosystem der Donauauen und somit für den beabsichtigten Nationalpark. Nach Ansicht der Planungsgemeinschaft Ost können daher die weiteren Arbeiten der Länder zur Errichtung eines Nationalparkes erst dann begonnen werden, wenn nachstehende Voraussetzungen gegeben sind:
Die Österreichischen Donaukraftwerke müssten von dem bereits genehmigten Projekt Hainburg abrücken. Außerdem müsste klargestellt werden, dass künftig nur Kraftwerksprojekte zur Ausführung gelangen, die mit einem Nationalpark vereinbar erscheinen. Nach Ansicht der Ökologiekommission der Bundesregierung ware dies bei den Projekten Wien und Wolfsthal II der Fall.
Die im Bericht der Ökologiekommission offen gebliebene Frage hinsichtlich der Vereinbarkeit von Nationalpark und Stauhaltungen im Donauraum zwischen Wien und Wolfsthal II, die sich zur Stabilisierung der Stromsohle als unentbehrlich erweisen könnten, müsste klar beantwortet werden.
Die Planungen für den Nationalpark müssten von den rechtlich dafür zuständigen Stellen im Zusammenwirken mit den Vertretern der örtlichen betroffenen Bevölkerung vorgenommen werden. Die Planungsgemeinschaft Ost sollte dabei als Koordinations- und Beratungsorgan wirken.
In diesem Sinne fassten die Landeshauptmänner von Burgenland, Niederösterreich und Wien in der Sitzung der Planungsgemeinscbaft Ost am 18. Dezember 1985 folgenden Beschluss:
„Unter der Voraussetzung, dass die Empfehlungen der Ökologiekommission der Bundesregierung die Osterreichischen Donaukraftwerke veranlassen, vom Kraftwerksstandort Hainburg abzurücken und nur Varianten verfolgt werden, die mit der Schaffung eines Nationalparkes vereinbar sind, wird die Planungsgemeinschaft Ost weitere konzeptive und koordinierende Schritte auf organisatiorischem und rechtlichem Gebiet zur Verwirklichung des „Nationalpark Ost“ einleiten."